1. ALLGEMEINES
Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ in der jeweils letzten Fassung.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unsererGeschäftsbedingungen. Entgegenstehende- oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichendeBedingungen eines anderen Vertragspartners erkennen wir nicht an, da wir insbesondere beiStrahlbearbeitungen eine auf den individuellen Einzelfall abgestimmte Leistung erbringen (siehe auchPunkt 10). Ausgenommen davon sind Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners deren Geltungwir ausdrücklich zugestimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch bei mündlicherteilten Aufträgen.
Gegenbestätigungen des Bestellers/Vertragspartners und der Hinweis auf seineGeschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und gelten ausschließlich für den genannten Umfang. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie uns zurückzugeben.
3. PREISSTELLUNG
Die angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager oder bei Direktlieferungen ab Herstellerwerk, zzgl. Verpackungs- und Transportkosten (evtl. auch Zollgebühren), sowie der gültigen Mehrwertsteuer. Sowohl zwischenzeitlich eingetretene Verteuerungen, aber auch evtl. Preissenkungen werden in unserer Rechnungstellung berücksichtigt. Bei Lieferung von Maschinen wird eine Transportversicherung zu Lasten des Käufers abgeschlossen.
4. VERSAND, PORTO, VERPACKUNG
Die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl. Porto, Verpackung, sowie Eil- und Expressgebühren werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
5. LIEFERZEITEN
Lieferfristen ergeben sich aus der Vereinbarung der Parteien, bzw. beginnen mit dem Tage, an dem die schriftliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der der Ausführung offenbleiben, die nach unserer Ansicht regelungsbedürftig sind, so beginnt die Lieferfrist erst nach Klarstellung der Ausführungseinzelheiten.
Teillieferungen sind möglich. Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei schriftlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit ist daher unverbindlich. Für nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen wird jeder Schadenersatzanspruch abgelehnt.
6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei CINTRON e.K., bzw. bei Direktversand ab Herstellerwerk auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
7. GEWICHTE UND MENGEN
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Abweichungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Unterschreitung der Bestellmenge in diesem Umfang besteht kein Anspruch auf Nachlieferung.
8. MONTAGE UND REPARATUREN (AUCH VOR ORT)
Ist ein Objekt von uns zu montieren oder reparieren, so hat der Käufer/ Besteller auf seine Kosten für alle erforderlichen Vorarbeiten Sorge zu tragen, die einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten. Für die Erbringung von Werkleistungen werde neben den Monteurstunden, die Fahrtzeiten und Kilometerentfernung berechnet. Die gesetzliche Haftpflicht für Unfälle bei allen von uns auszuführenden Arbeiten, trifft mit Bezug auf der Personal des Käufers/Bestellers und von ihm zugelassenen Drittpersonen den Käufer/Besteller, es sei denn grobes Verschulden unseres Personals ist nachweisbar.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich vom Tage der Auslieferung oder der Beendigung der Montage an auf alle innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Warenwertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. Die Gewährleistungsansprüche werden bei neuen Waren auf 12 Monate reduziert. Bei gebrauchten Waren werden sie ausgeschlossen.
Bei importierten Waren wird lediglich eine Verantwortung für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung, nicht aber für das Produkt selbst übernommen. Eine Haftung für normalen Verschleiß, bzw. Verbrauch ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, sowie die Nichteinhaltung der entsprechenden Betriebsvorschriften führen zu einem sofortigen Erlöschen der unserer Gewährleistungs- und Haftungspflicht.
Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller o. Dritte,
- natürliche Abnutzung,
- fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
- nicht ordnungsgemäße Wartung
- ungeeignete Betriebsmittel
Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
10. REKLAMATIONEN
Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als mangelfrei und genehmigt. Sendungen mit offensichtlichen Transportschäden sind gegenüber der Spedition sofort geltend zu machen. Eine Verantwortung unsererseits für solche Transportschäden wird ausgeschlossen.
11. BESONDERHEITEN BEI STRAHLARBEITEN
Strahlen ist grundsätzlich ein materialabtragendes Verfahren zur Oberflächenbearbeitung.Wir können keine Gewährleistung für Form- und Materialveränderungen übernehmen, dieprinzipbedingt durch Sandstrahlen hervorgerufen werden können.
Auch bei sorgfältigster Ausführung der Arbeiten können oben beschriebene Deformierungen o.ä.entstehen. Für vorgenannte Veränderungen des zu strahlenden Gegenstandes, insbesondere auch fürdie Maßhaltigkeit des zu bearbeitenden Werkstücks usw. kann keine Haftung übernommen werden.
Der Kunde hat Öffnungen, insbesondere Dichtsitze, Auswerferbohrungen, Trennkanten o.ä.fachgerecht abzudecken oder zu verschließen. Der Kunde hat bei Auftragserteilung (vor derBearbeitung) darauf hinzuweisen, welche Stellen besonders geschützt werden müssen. Diese werdendann von uns gegen Aufpreis geschützt/abgedeckt.
Die zu strahlenden Teile müssen frei von Ölen, Fetten, Trennmitteln und sonstigen Ablagerungenübergeben werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Abdeckungen nicht haften, bzw. sich lösenkönnen. Gegebenenfalls mit einer Vorreinigung verbundene Kosten sind vom Kunden gesondert zutragen.
Nach den Strahlbearbeitungen reinigen wir die Werkstücke, jedoch können wir nicht ausschließen, dass Reste des Strahlgutes auf Flächen, Bohrungen, Hohlräumen o.ä. verbleibt. Der Kunde hat dasgestrahlte Bauteil deshalb vor der weiteren Verwendung entsprechend zu prüfen und ggf. verwendungsgerecht zu reinigen.
Bei eindeutig nachweisbaren Beschädigungen der gestrahlten Werkstücke, die durch unsere Arbeitenentstanden sind, ist der Schadenersatz auf maximal die Höhe unserer Rechnung limitiert.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
CINTRON e.K. behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen einschließlich der Ansprüche, die aus Werkverträgen entstehen, vor, bis sämtliche Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen, gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung, unter Einschluss zukünftig entstehender Forderungen, vollständig beglichen sind. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er CINTRON e.K. unverzüglich davon zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Liefergegenstände nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt CINTRON e.K. vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Liefergegenstände zu verlangen.
13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Forderungen sofort fällig, jedoch wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen eingeräumt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vom bezogenen Kreditinstitut eingelöst ist. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir vom Verzugsdatum an berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Kreditinstituten berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite, bzw. 8% über dem Basiszinssatz, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits-leistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.
14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND
Erfüllungsort sowie Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Iserlohn.
15. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig werden, so wird dadurch der Gesamtbestand dieser Bedingungen nicht berührt.